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    Benutzerhinweise

    Die Benutzung der im Unternehmensarchiv der Leipziger Messe GmbH verwahrten Archivalien ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden kann. Dazu liegen eine Benutzungs- und Gebührenordnung schriftlich vor.

    Benutzungsordnung für das Unternehmensarchiv der Leipziger Messe GmbH

    § 1 Zweck, Geltungsbereich

    Das Unternehmensarchiv der Leipziger Messe GmbH steht Mitarbeitern der Leipziger Messe GmbH und deren Tochtergesellschaften für Recherchen und Dokumentationen im Interesse des Unternehmens zur Verfügung. Die Benutzung des Unternehmensarchivs durch externe Benutzer bestimmt sich nach der folgenden Benutzungs- und Gebührenordnung. Soweit Mitarbeiter der Leipziger Messe GmbH andere als die oben genannten Zwecke verfolgen, richtet sich die Nutzung nach den Regeln für externe Benutzer. Soweit ein berechtigtes Interesse an der Benutzung glaubhaft gemacht wird, kann das Archivgut auch Nichtbetriebsangehörigen zugänglich gemacht werden:

    a) für dienstliche Zwecke,

    b) für Zwecke der Wissenschaft und Forschung,

    c) zur Vorbereitung von Veröffentlichungen, z. B. durch Presse, Hörfunk, Film und Fernsehen,

    d) für Ausstellungen,

    e) für private Zwecke.

    Die Benutzung bedarf der schriftlichen Einwilligung der Leipziger Messe GmbH und setzt einen entsprechenden Antrag des Benutzers voraus. Ein Anspruch auf Benutzung besteht jedoch nicht.

    § 2 Antrag

    Der Antrag auf Benutzungsgenehmigung ist schriftlich unter Verwendung eines Vordruckes an den Referenten des Unternehmensarchivs zu richten. Dabei sind Angaben zur Person zu machen, der Benutzungszweck sowie der Gegenstand der Nachforschungen detailliert anzugeben. Der Nutzer des Unternehmensarchivs hat sich auszuweisen.

    § 3 Zulassung

    Über den Benutzungsantrag entscheidet der Abteilungsleiter Kommunikation Unternehmensgruppe der Leipziger Messe GmbH. Die Zulassung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Die Zulassung wird nur dem Antragsteller persönlich und nur für den im Benutzungsantrag genannten Zweck erteilt. Die Zulassung erlischt, wenn der Benutzer gegen die Benutzungsordnung verstößt. Die Zulassung kann ohne Angabe von Gründen jederzeit widerrufen werden, wenn die Interessen des Leipziger Messe GmbH es erfordern.

    § 4 Nutzungsentgelte

    Die Benutzung des Unternehmensarchivs ist kostenpflichtig. Die Höhe der Entgelte bestimmt sich nach dem beigefügten Verzeichnis.

    § 5 Ermäßigung des Benutzungsentgeltes/Befreiung

    Gegenüber Schülern und Studenten kann für die Leistungen eine Ermäßigung der Entgelte um 50 % gewährt werden, wenn keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden. Dient eine Veröffentlichung dem Interesse der Leipziger Messe GmbH, kann von einer Berechnung der Entgelte abgesehen werden. Die entsprechende Entscheidung trifft der Abteilungsleiter Kommunikation, Unternehmensgruppe Leipziger Messe GmbH.

    § 6 Terminabsprache für die Nutzung vor Ort

    Die zeitliche Nutzung des Unternehmensarchivs erfolgt in Abstimmung mit dem Referenten des Unternehmensarchivs. Die Benutzung von Archivgut findet grundsätzlich in den Archivräumen des Unternehmens unter Aufsicht statt. Die Verwendung eigener technischer Hilfsmittel (z. B. Computer, Diktiergerät, Fotoapparat, Handy etc.) bedarf der Genehmigung des Referenten des Unternehmensarchivs.

    § 7 Umgang mit dem Archivgut

    Die Mitnahme oder Zusendung von Unternehmensarchivalien ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Archivalien sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Jegliche Veränderungen, Zweckentfremdungen und Beschädigungen am Archivgut sind untersagt. Die Unternehmensarchivalien, Bücher und Findmittel sind mit größter Sorgfalt zu behandeln. Es ist untersagt, auf den Unternehmensarchivalien, Büchern und Findmitteln Vermerke, Striche oder Zeichen irgendwelcher Art anzubringen, Handpausen anzufertigen, sie als Schreibunterlage zu verwenden oder den Zustand in anderer Weise zu verändern. An der Reihenfolge und Ordnung der Unternehmensarchivalien sowie an ihrer Signierung, ihrem Einband und ihrer Verpackung darf nichts geändert werden.

    § 8 Verwertung der Nachforschungsergebnisse

    Die Nachforschungsergebnisse dürfen ausschließlich zur Bearbeitung des im Antrag angegebenen Arbeitsthemas verwendet werden.

    Der Genehmigung des Abteilungsleiters Kommunikation bedürfen:

    • eine andere Verwertung als im Antrag angegeben
    • die Weitergabe der Nachforschungsergebnisse an Dritte
    • der Abdruck von Quellen des Unternehmensarchivs.

    § 9 Veröffentlichung, Quellennachweis

    Die benutzten Quellen des Unternehmensarchivs sind bei Veröffentlichung anzugeben. Für die Zitierweise sind folgende Regeln verbindlich:

    • Zitierweise im Anmerkungsapparat: Unternehmensarchiv der Leipziger Messe GmbH;
    • Nachweis im Quellenverzeichnis: Unternehmensarchiv der Leipziger Messe GmbH.

    Zur Vermeidung von Missverständnissen und von rechtlichen Auseinandersetzungen wird dem Benutzer empfohlen, die Teile der Arbeit, die auf Unterlagen des Unternehmensarchivs beruhen, vor der Veröffentlichung dem Referenten des Unternehmensarchivs vorzulegen und dessen sachliche Hinweise zu berücksichtigen.

    § 10 Schutz von Rechten Dritter

    Der Benutzer garantiert, dass die Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie der Schutz von berechtigten Interessen Dritter nicht verletzt werden.

    § 11 Belegexemplar

    Der Benutzer überlässt dem Unternehmensarchiv unaufgefordert und kostenlos ein Belegexemplar seiner Arbeit – unabhängig von ihrer Veröffentlichung.

    § 12 Haftung

    Der Benutzer haftet nach dem Gesetz. Die Haftung der Leipziger Messe GmbH für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Schadensersatzpflicht der Leipziger Messe GmbH für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den nach Art der Vereinbarung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Soweit die Haftung nach den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Leipziger Messe GmbH. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht im Fall der Zusicherung von Eigenschaften und bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen.

    Entgeltpflicht

    Die Benutzung des Unternehmensarchivs der Leipziger Messe GmbH ist entgeltpflichtig. Die Höhe der Entgelte erfolgt nach Art der Benutzung. Alle erhobenen Entgelte entbinden den Nutzer nicht vom bestehenden Urheberrecht Dritter. Die Entgelte und Auslagen werden mit Tätigwerden des Unternehmensarchivs fällig.

    1. Bearbeitung von Anfragen netto in EUR

    1.1 Schriftliche Auskunftserteilung, einfacher Art / Std. 30,00

    1.2 Schriftliche Auskunftserteilung mit hohem Rechercheaufwand / Std. 35,00

    2. Anfertigen von Kopien, Abschriften, Reproduktionen, Vergrößerungen etc.

    2.1 Grundgebühr pro Kopierauftrag 2,00

    2.2 pro Direktkopie DIN A4 (s / w) 0,30

    2.3 pro Direktkopie DIN A3 (s / w) 0,50

    2.4 pro Direktkopie DIN A4 (farbig) 0,50

    2.5 pro Direktkopie DIN A3 (farbig) 1,00

    2.6 Ausdruck von digitalisierten Vorlagen: s. Pkt. 2.1 bis 2.5

    2.7 Anfertigen von Scans, genehmigungspflichtige Druckausgaben

    2.7.1 Auflösung 100 dpi, JPEG 1,00

    2.7.2 Auflösung 400 dpi, TIF 1,00

    2.7.3 Ausgabe per E-Mail 1,00

    3. Nutzungsbefugnisse

    3.1 Fotos, Postkarten, Sammlungen, Plakate, Zeichnungen, Pläne,

    Urkunden, Akten, Publikationen, Druckschriften, pro Stück 30,00

    3.2 wiederholte Nutzung - 50 %

    4. Digitale Abbildung von Quellen

    1 Seite, pro Stück 7,00

    bis zu 10 Seiten, pro Stück 6,00

    bis zu 50 Seiten, pro Stück 5,00

    mehr als 50 Seiten, pro Stück 4,00

    Bearbeitungsgebühr bei Postversand, pro CD / DVD 7,50

    Bearbeitungsgebühr bei Online-Versand, bis 5 MB 5,50

    5. Verwertung von Fotokopien, fotografischen Reproduktionen, digitalen Abbildungen

    5.1 Veröffentlichung in gedruckten Publikationen, pro Seite / Stück:

    Auflage bis zu 5.000 Exemplare 40,00

    bis zu 10.000 Exemplare 60,00

    bis zu 50.000 Exemplare 120,00

    Nachdruck - 50 %

    6. Wiedergabe in Funk, Film und Fernsehen

    6.1 Einmalige Ausstrahlung von audiovisuellem Archivgut, pro angefangener Sendeminute 200,00

    6.2 Einmalige Ausstrahlung stehender Bilder:

    Einblenddauer 10 Sekunden 100,00

    je weitere 10 Sekunden 50,00

    Wiederholungen innerhalb von 48 Stunden sind kostenfrei, danach wird je die Hälfte der angegebenen Entgelte berechnet.

    Laden Sie sich hier die Benutzerordnung inklusive Benutzungsantrag (PDF, 516,9 kB) herunter.

    Leipzig, 2013

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