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    Hunderegelung

    Vierbeiner sind zum Leipziger Tierärztekongress willkommen, dennoch sind zum Wohle aller Teilnehmer ein paar Regeln zu beachten:

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    • Der Hundebesitzer hat den mitgeführten Hund so zu beaufsichtigen, dass die Ordnung und Sicherheit des Messebetriebes nicht gefährdet und andere Besucher nicht belästigt und geschädigt werden.
    • Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person in die Veranstaltungshallen zugelassen. Sie sind stets an einer kurz gehaltenen Leine zu führen, sofern sie nicht in geeigneten Behältnissen mitgenommen werden können.
    • Das Personal des Veranstalters entscheidet im Einzelfall, ob der mitgeführte Hund in den Veranstaltungshallen zugelassen wird.
    • Der mitgeführte Hund muss einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut und andere Hundeseuchen haben.
    • Hunde dürfen nicht auf die Tribünen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Blindenhunde.
    • Die Beseitigung von Verschmutzungen durch Kot oder Urin übernimmt der Hundebesitzer.
    • Der Hundebesitzer haftet für die im Zusammenhang mit der Mitnahme von Hunden entstandenen Schäden gegenüber dem Geschädigten selbst. Die Veranstalter lehnen jede Haftpflicht bei Schäden durch Hunde ab.
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