ATF Stunden
Tierärzte erhalten 8 ATF-Stunden pro Kongresstag. Zudem können Spezialanerkennungen zur Schweinehaltungshygieneverordnung erworben werden.
ATF-Stunden werden auch in Österreich und der Schweiz anerkannt. Bitte setzen Sie sich zu diesem Zweck mit der Gesellschaft SchweizerTierärztinnen und Tierärzte (GST) bzw. mit der Österreichischen Tierärztekammer in Verbindung.
Besitzern von Tages- oder Dauerkarten wird die ATF-Bescheinigung nach dem Kongress per E-Mail zugeschickt.
ATF-Anerkennung | |
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Pro Kongress-Tag | 8h |
Dauerkarte: | 24h |
Kurse: | siehe Beschreibung des jeweiligen Kurses |
Anerkennung nach § 7 (2) SchHaltHygV* | Insgesamt 13 h bei Besuch des Schwerpunktes „Schwein“ |
*separates Einscannen bei Eintritt in die Veranstaltung notwendig
Für Tiermedizinische Fachangestellte / TierarzthelferInnen
Anerkennung gemäß § 5 (Abs. 1 und 2) des Gehaltstarifvertrages bei Besuch des Schwerpunktes „Tiermedizinische Fachangestellte“ (Samstag, 20. Januar 2018)
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