Werbemittel
Machen wir gemeinsam Werbung!
Wir wollen, dass Ihr Auftritt zum Erfolg wird. Nutzen Sie deshalb unsere breite Palette an Werbe- und PR-Möglichkeiten - von klassischen Werbemitteln über Online-Werbung bis zu Anzeigenbuchungen.
Profitieren Sie zudem von den umfangreichen Pressemaßnahmen im Rahmen unserer Veranstaltungen.
Gezielte Pressearbeit kann Ihren Messeerfolg nachhaltig beflügeln. Wir unterstützen Sie gern mit unseren Presseservices.
Im Download-Bereich finden Sie vielfältige Online-Werbemöglichkeiten. Diese reichen von Grafikdateien für Logos bis zu Werbebannern. Oder nutzen Sie unser umfangreiches und größtenteils kostenloses Print-Werbemittelangebot mit Prospekten, Plakaten und Briefaufklebern.
Auch in diesem Jahr gibt es wieder verschiedene Möglichkeiten durch Sponsoring die Logopräsenz auf der Messe zu erhöhen. Hier finden Sie die Angebote (PDF, 932,3 kB).
Ein Eintrag in den Messekompass dokumentiert Ihre Präsenz auf der Messe.
Logos und Fotos
Sie suchen ein Foto oder das Logo der Manga-Comic-Con? Dann schauen Sie sich in unserem Multimedia-Bereich um.
Das Herunterladen, Abspeichern sowie jegliche Verwendung/Nutzung der nachstehenden Logos und Namen ist nur unter Beachtung folgender Maßgaben zulässig:
- Logos und Namen dürfen ausschließlich für Nachrichtenberichte von Verlagen und/oder Journalisten verwendet werden oder
- der Verwender ist zum Zeitpunkt des Herunterladens und Abspeicherns sowie während der Dauer der Verwendung des Logos/Namens verbindlich als Aussteller für eine künftig stattfindende und von der Leipziger Messe veranstaltete Messe/Ausstellung zugelassen.
- Der Verwender nutzt das Logo/den Namen originalgetreu und ohne es zu verfremden (geringe Farbabweichungen beim Druck werden im Einzelfall toleriert).
- Ist der Verwender Aussteller im vorstehenden Sinne, so kann er das Logo/den Namen ausschließlich in Verbindung mit dem Hinweis auf seine künftige Teilnahme an einer von der Leipziger Messe veranstalteten Messe/Ausstellung nutzen.
- Die Nutzung des Logos/Namens für andere als vorstehend benannte Zwecke – insbesondere zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen Dritter – ist untersagt.
Die Nichtbeachtung vorstehender Maßgaben wird zivilrechtlich und – im Fall der Verletzung von Urheberrechten – auch strafrechtlich verfolgt.
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