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    Regeln zur Kostümgestaltung, zu Requisiten und Waffenimitaten für die Manga-Comic-Con 2018

    Damit allen Messebesuchern die Manga-Comic-Con zur Leipziger Buchmesse als tolles Ereignis mit vielen schönen Erlebnissen in Erinnerung bleibt, möchten wir Cosplayern hiermit konkrete Hinweise zur Kostümgestaltung und zu den Waffenregelungen geben.

    Diese Regeln fallen unter Umständen etwas strenger aus als bei anderen Veranstaltungen. Wir bitten hierfür um Verständnis, denn die Manga-Comic-Con ist eng mit der Leipziger Buchmesse verbunden. Damit bewegen sich neben Cosplayern und Manga/Anime-Insidern auch eine Vielzahl anderer Besucher auf dem Messegelände, wie z. B. Familien mit kleinen Kindern und Senioren

    Wir bitten alle Cosplayer, sich aus Gründen der Fairness anderen Cosplayern gegenüber an diese Regeln zu halten.

    Konkrete Anfragen, ob ein Kostüm getragen werden darf oder nicht, können mit Foto sowie vollständigem Namen an info@manga-comic-con.de geschickt werden.

    Regeln zur Kostümgestaltung

    I. Verboten

    • Keine Gas- , Latex-Vollmasken oder Motorradhelme
    • Keine Darstellungen von Verletzungen ab 10 cm Durchmesser insbesondere von Schnitt-, Brand- und Fleischwunden
    • Keinerlei Kunstblut, ähnlich aussehende Flüssigkeiten bzw. Make-up auf Körper, Kleidung, Accessoires und Requisiten
    • Zombies dürfen nicht dargestellt werden.
    • Make-up sowie zum Kostüm gehörige „Verschmutzungen“ dürfen nicht abfärben.
    • Kostüme, die Armeeuniformen und Kampfanzüge aus der Zeit nach dem Jahr 1900 darstellen oder daran angelehnt sind, sind nicht zugelassen. Wir bitten alle Cosplayer, sich an das Abzeichengesetz zu halten, das die Darstellung bestimmter Zeichen und Symbole verbietet.
    • Kostüme bitte nicht zu freizügig, d.h. Oberkörper, Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein – das gilt für beide Geschlechter. Obszöne Gesten/Handlungen sind ebenfalls untersagt.
    • Keine scharfen Ecken und Kanten an der Kleidung

    II. Erlaubt

    • Fur-, Morphsuits/Zentais sind erlaubt
    • Alltagsgegenstände wie z. B. handelsübliche Gehstöcke, Musikinstrumente und Regenschirme sind erlaubt.
    • Kontaktlinsen jeder Art sind erlaubt

    III. Sonstiges

    • Maximalmaße für ausladende Kostüme: :
      • Röcke/Kleider: max. 2 m Durchmesser
      • Schleppen und Schwänze: max. 1 m Länge ab Fußende
      • Flügel (feststehend): max. 1 m Spannweite je Flügel, also 2 m Spannweite insgesamt
      • Flügel (flexibel; Flügel, die man anlegen und ausstrecken kann): max. Spannweite 2 m je Flügel ausgestreckt; eingeklappt max. 1 m Spannweite je Flügel; bitte nur für Fotos bei ausreichend umliegenden Platz ausstrecken
      • Höhe des Kostüms insbesondere mit Flügeln, Kronen: 2,50 m
    • Bitte nach Möglichkeit zu Hause bzw. in den Hotelzimmern ankleiden, stylen und schminken, da Umkleiden nur in begrenztem Maße zur Verfügung stehen. Verursacher von verunreinigten Sanitäranlagen werden haftbar gemacht.
    • Stacheln entsprechender Arm- und Halsbänder dürfen maximal 5 cm lang und müssen stumpf sein
    • Rüstungsteile aus Metall müssen fest am Körper befestigt sein, lose Teile dem Requisitencheck vorgestellt werden.

    Regeln zu Requisiten

    IV. Grundsätzliches

    • Viele Cosplay-Kostüme kommen nicht ohne „Waffenimitate“ aus. Doch aus den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und aus unseren Pflichten als Veranstalter und Betreiber ergeben sich Richtlinien, die unbedingt eingehalten werden müssen. Wir führen deshalb auf der Leipziger Buchmesse einen „Requisitencheck“ durch (siehe unten).

    V. Verbotene Requisiten

    • Das Führen von Waffen im Sinne der deutschen Waffengesetze ist in der Öffentlichkeit verboten. Auf unserer Veranstaltung sind darüber hinaus auch Anscheinswaffen (also Waffenimitate) verboten. Unter die verbotenen Waffen fallen insbesondere echte Schwerter, Dekoschwerter und Soft-Air-Waffen (auch funktionsunfähige Soft-Air-Waffen).
    • Nicht erlaubt sind ferner Waffenimitate oder Requisiten, die unter eine der folgenden Kategorien fallen:
      • Zu nicht erlaubten Materialien gehören alle Metallarten (wenn der Metall-Anteil überwiegt). Hier entscheiden Foto und Beschreibung nach einer individuellen Anfrage bei den MCC-Organisatoren.
      • Plexiglas (aufgrund der Schärfe insbesondere bei Hieb- und Stichwaffenimitationen)
      • Holz ab einer Dicke von 3 cm (z. B. Baseballschläger)
    • Sonstige Gegenstände
      • Waffen, die zerlegt werden können und dann in Einzelteilen unter den zulässigen Gesamtmaßen (siehe unter III) bleiben, sind trotzdem verboten
      • Lose, massive Metallketten
      • Tanto Messer
      • Bollerwagen, Bobbycars, Inlineskates, Scooter, Skateboards und Roller entsprechend der Hausordnung

    VI. Erlaubte Requisiten

    • Erlaubt sind unter Berücksichtigung der Regelungen I-III:
      • Waffenimitationen aus Schaumstoff, Gummi, Pappe, Weichplastik sowie nach ihrem Gesamterscheinungsbild eindeutige Kinderspielzeugwaffen
      • Abgestumpfte Hieb-, und Stoßwaffenimitationen
      • Biegsame Spitzen an Gegenständen wie Speeren oder Pfeilen
      • LARP-Waffen ("Live Action Role Play" - im allgemeinen Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern)
      • Waffen aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoffe (z. B. Bauschaum) oder thermoplastischen Werkstoffen sowie aus einer Kombination daraus bis zu einer Gesamtlänge von max. 1,50 m
      • Gehstöcke und Stäbe mit einer Gesamtlänge von 2 m, wenn diese keine sperrigen Aufsätze (Bsp.: Sensenblatt, Kronen, ect.) haben
      • Sensen nicht größer als 1,50 m, Sensenblatt max. 0,80 m lang
      • Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 1,50 m und Köcher mit Pfeilattrappen
      • Würgewaffen (zum Beispiel Nunchakus) nur mit nicht-metallischen Ketten und Sollbruchstelle
      • Reitgerten max. 1 m, Peitschen max. 1,50 m inkl. Peitschenschlag)
      • Wurfwaffen aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern
      • Schilde bis zu einem Durchmesser von 80 cm

    VII. Weitere Hinweise

    • Einer Person, die eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes mit sich führt, wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert.
    • Showkämpfe sind nur auf der Bühne während der Cosplay-Wettbewerbe/Auftritte erlaubt, da Besucher und Sicherheitspersonal die Ausrüstung/Handlung nicht zwangsläufig als Spiel erkennen.
    • Wer auf dem Gelände mit einer nicht gekennzeichneten Requisite angetroffen wird, muss sich sofort zum Requisitencheck begeben. Wer sich weigert, sie prüfen und kennzeichnen zu lassen, muss sie abgeben.
    • Alle verbotenen Gegenstände werden am Requisitencheck kostenpflichtig eingelagert und können nach dem Messebesuch wieder abgeholt werden.
    • Die durch das Sicherheitspersonal im Requisitencheck getroffene Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
    • Alle Besucher führen Requisiten auf eigene Gefahr mit sich und sind für alle damit verursachten Schäden haftbar.
    • Die Requisiten der Teilnehmer ausgewählter Cosplay-Wettbewerbe werden separat eingelagert, dann rechtzeitig zur Cosplay-Bühne gebracht, dort ausgegeben und nach dem Auftritt wieder eingesammelt und erst beim Verlassen des Messegeländes wieder ausgegeben. Für welche Wettbewerbe diese Regelung gilt, erfahren die Teilnehmer direkt vom Cosplay-Wettbewerb-Veranstalter.

    Öffnungszeiten Waffencheck

    • Donnerstag bis Sonntag: 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
    • Von 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr erfolgt nur noch die Ausgabe des abgegebenen bzw. einbehaltenen Cosplay-Equipments

    Download der Regeln für 2018:

    Diese Regeln dürfen sehr gern ausgedruckt und zum Messebesuch mitgebracht werden.

    Aktueller Stand: 15.06.2017

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